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Flucht- und Rettungswegpläne werden nach den geltenden Richtlinien objektspezifisch erstellt und entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der
Behörden und Berufsgenossenschaften. Flucht- und Rettungswegpläne werden
immer mit dem Betreiber und den entsprechenden Behörden abgestimmt.
Diese Pläne zeigen den schnellsten Weg ins Freie oder in den nächsten,
sicheren Brandabschnitt.
Brandschutztechnische Einrichtungen ( z.B. Feuerlöscher,
Wandhydranten,Druckknopfmelder, etc. ) und
Erste-Hilfe-Einrichtungen ( z.B. Verbandskoffer,
Krankentragen, Notduschen, etc. ) müssen für
jedermann klar dargestellt weden.
Die Anbringungspunkte der Flucht- und Rettungswegpläne werden
vor der Erstellung zusammen mit dem Betreiber festgelegt.
Nach den geltenden Vorschriften sind dies exponierte Stellen, z.B. Flure,
Empfang oder markante und frequentierte Kreuzungspunkte und vieles mehr.
Die Pläne werden lagerichtig gefertigt, d.h. der Grundriss wird, abhängig vom Standort des Betrachters, seiner geografischen Lage nach richtig gedreht. Jeder Flucht- und Rettungsplan unterscheidet sich deshalb vom anderen und muss an entsprechend vorgesehenem Standort gut sichtbar aufgehangen werden.
Demonstrieren Sie hohes Sicherheitsbewußtsein gegenüber Ihren Angestellten und den Besuchern Ihres Hauses und helfen Sie Panik und unkontrolliertes Handeln gar nicht erst entstehen zu lassen.
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