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[′autsɔ|siŋ; englisch, "Ausgliederung, Auslagerung"]
Verlagerung von betrieblichen Aktivitäten eines Unternehmens an Zulieferer oder
Dienstleister. Ziel ist eine Verringerung von Gemeinkosten und die Konzentration auf
das Kerngeschäft. Outsourcing wird vor allem seit Beginn der 1990er Jahre als Weg
gesehen, Kostenvorteile zu realisieren und die Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität
eines Unternehmens zu steigern. Bei der betrieblichen Organisation der
Informationsverarbeitung ist Outsourcing oft bei komplexen Standardanwendungen
(zum Beispiel Kostenrechnung oder Gehaltsabrechnung) anzutreffen. Häufig werden
aber auch ganze Unternehmensbereiche ausgegliedert und in selbständige Firmen
umgewandelt. Die Rechte der von solchen Betriebsteilübergängen betroffenen Mitarbeiter sind in § 613 a des BGB festgeschrieben.
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